Aktuelles
Herzlichen Glückwunsch an unsere fleißigen „Lernbienchen“ Elena und Verena zur bestandenen Prüfung!
Ab dem 01.01.2023 tritt das neue NiSV Gesetz in Kraft. Darin ist der Betrieb von Lasergeräten, intensiven Lichtquellen (z.B. IPL dauerhafte Haarentfernung), Hochfrequenzgeräten, Ultraschall (wird z.B. verwendet zum Einschleusen von Wirkstoffen in tiefere Hautschichten) und Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation ( wird z.B. verwendet zum Bodyforming und Faltenreduktion) geregelt.
Wir sind so stolz auf euch und eure Leistung und aber auch, dass wir diesen Nachweis der Fachkunde ab sofort erbringen können.
Hiermit zeigt sich, dass wir immer größten Wert auf Einhaltung der Anforderungen und somit höchste Sicherheit und Fachkompetenz für unsere Kunden bieten.